Vor der ersten Behandlung benötigen sie einen Verordnungsschein,
ausgestellt von ihrem Hausarzt oder einem Facharzt.
In diesen lassen sie die jeweilige Therapiedauer eintragen.
z.b.10x 45 Min Einzelheilgymnastik
Danach schicken sie den Schein zu ihrer Krankenkasse
mit der Bitte um Bewilligung.
(per fax, email, Postweg oder persönlich)
Nur unter dieser Voraussetzung erhalten sie eine Rückvergütung
des Honorars, durch ihre Krankenkasse auf ihr persönliches Konto.
(die Refundierung beträgt zw 40%-60% der Kosten)